*** Aktuelles ***

Wichtiger Aufruf an alle Gegner der geplanten Windkraftanlagen in Elte!

Am Donnerstag, den 2. Juli, um 19:30 Uhr findet im Landgasthaus Eggert in Elte eine öffentliche Informationsveranstaltung der Betreiber der geplanten Windkraftanlagen statt.

Es ist entscheidend, dass wir dort zahlreich vertreten sind und deutlich machen, dass es in Elte, Rheine, im Münsterland und Umgebung viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die diese Planungen kritisch sehen oder ablehnen. Jede Stimme und jede Anwesenheit zählt! Bitte kommt zahlreich und bringt Familie, Freunde, Nachbarn sowie Kind und Kegel mit. Je mehr Menschen vor Ort sind, desto sichtbarer wird, dass es auch eine starke Gegenposition zu den geplanten Windkraftanlagen gibt.

Zeigen wir gemeinsam Präsenz und machen unsere Anliegen deutlich! 

2. Juli | 19:30 Uhr | Landgasthaus Eggert | Schwanenburg 7 | 48432 Rheine
Jeder ist willkommen! Wir zählen auf euch!

Östlich von Elte sind mitten in idylischer Natur mehrere Windkraftanlagen geplant !

Wir sprechen uns gegen eine Energiewende aus, die  zulasten sensibler Naturräume geht!

Sind neue Windkraftanlagen überhaupt notwendig?

Der Regionalplan Münsterland legt fest, welcher Anteil der Landesfläche für Windkraft freigegeben werden muss. Dieser Flächenbeitragswert liegt in NRW bei 1,8%.  Während viele Städte sich hier schwertun, hat die Stadt Rheine vorbildlich früh gehandelt und mit 3,1 % das landesweite Flächenziel für Windenergie bereits überdurchschnittlich erfüllt. Es besteht somit weder ein rechtlicher noch ein energiepolitischer Zwang, weitere Flächen außerhalb der festgelegten Windenergiebereiche in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund erscheint der Vorschlag, neue Anlagen außerhalb der von der Stadt Rheine festgelegten Vorranggebiete (Altenrheine, Hauenhorst, Catenhorn)  zu errichten, nicht erforderlich.

Wenn ja, dann in welchen Bereichen sollten diese stehen?

Windkraftanlagen in einem Bereich, der durch seine Nähe zu Naturschutzgebieten und dem direkt angrenzenden Wald eine derart hohe Anzahl an unter Schutz stehenden Arten aufweist, halten wir für nicht zu verantworten.

Die vorgesehenen Flächen liegen in einem bislang unverbauten Landschaftsraum mit hoher ökologischer Bedeutung. Sie grenzen unmittelbar an Wald und Lebensräume streng geschützter Arten. Durch den Bau dieser Windkraftanlagen drohen daher erhebliche Eingriffe in ein sensibles Ökosysteme, sowie eine Beeinträchtigung des Biotopverbunds einzigartiger Rheiner Naturschutzgebiete.
Darüber hinaus würde ein bislang weitgehend unberührtes Landschaftsbild nachhaltig verändert. Unbebaute landschafliche Freiräume sind nicht nur für den Natur- und Artenschutz sondern auch für die Erholung der Bevölkerung von besonderer Bedeutung.

Wollen Rheiner Bürger wirklich Natur- und Erholungslandschaft opfern?

Aus unserer Sicht ist es daher nicht vertretbar, zusätzliche Windenergieanlagen in einem ökologisch sensiblen und bislang unzerschnittenem Gebiet zu errichten – insbesondere unter dem Aspekt, dass bei vormaliger Prüfung dieses Gebietes die Stadt Rheine sich ausdrücklich aufgrund der Artenschutzproblematik und der Waldnähe gegen dieses Gebiet ausgesprochen hatte. Die weitere Entwicklung der Windenergie sollte sich auf die ausgewiesenen Bereiche konzentrieren und den Schutz wertvoller Natur- und Landschaftsräume konsequent berücksichtigen.

Entsteht hier ein Präzedenzfall, sodass Bürger künftig kaum noch Einfluss auf die Standortauswahl von Windkraftanlagen haben?

Müssen sich dann alle Sorgen machen: Wo wird die nächste Windanlage errichtet? Wie verlässlich sind einmal getroffene Entscheidungen unsere Stadtplanung? 

Auch aus rechtlicher Betrachtung ist das Vorhaben in Elte kritisch, denn es ist in Rheine der erstmalige Antrag zur Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb der definierten Windenergiezonen. Hierfür wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans  notwendig und dies ausschließlich zugunsten von  Einzelprojekten, welche auf Flächen geplant sind, gegen die sich die Stadt Rheine 2016 ausgesprochen hat. Beide jetzt in Diskussion stehende Flächen „Wilde Weddenfeld“ und „Feldkante Elte“ wurde aufgrund von Vorbehalten des Artenschutzes nicht zu Windvorrangzonen definiert.

 

Wir sehen Risken – Standorte sollten mit großer Sorgfalt ausgewählt werden!

  • Windkraftanlagen verändern das Landschaftsbild nachhaltig und beeinträchtigen natürliche Lebensräume.
  • Der Ausbau sollte nicht zulasten von Arten- und Naturschutz erfolgen
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